Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie detaillierte Antworten auf alle Fragen rund um unsere Services. Suchen Sie nach einem Stichwort oder wählen Sie eine Kategorie.

Sie erreichen uns über das Kontaktformular, per E-Mail, Telefon, SMS oder WhatsApp. Beschreiben Sie kurz die gewünschte Leistung und senden Sie uns nach Möglichkeit passende Fotos. Anschließend melden wir uns mit Rückfragen, einer ersten Einschätzung oder einem Besichtigungstermin.

Bitte fotografieren Sie die zu bearbeitenden Flächen so, dass Größe, Umfang und Zugänglichkeit erkennbar sind. Starke Verschmutzungen sollten zusätzlich aus der Nähe aufgenommen werden. Bei mehreren gleichartigen Fenstern genügt beispielsweise ein aussagekräftiges Foto mit Angabe der Anzahl. Für Dachrinnen oder hoch gelegene Flächen helfen Übersichtsaufnahmen des Gebäudes von außen.

Nein. Kleinere und überschaubare Aufträge können wir häufig anhand guter Fotos und Ihrer Angaben kalkulieren. Bei umfangreichen, gewerblichen oder schwer einschätzbaren Arbeiten ist eine Besichtigung sinnvoll und wird mit Ihnen vereinbart.

Wir arbeiten in Köln und Umgebung mit einem Schwerpunkt im Kölner Westen sowie unter anderem in Frechen, Hürth und angrenzenden Orten. Zusätzlich sind wir in Gütersloh und Umgebung tätig. Ob Ihr Standort in unserem Einsatzgebiet liegt, klären wir gerne bei Ihrer Anfrage.

Die Vorlaufzeit hängt von Saison, Auftragsumfang und aktueller Auslastung ab. Für größere Arbeiten sollten Sie häufig mit etwa drei bis vier Wochen rechnen. Kleinere Einsätze von wenigen Stunden können je nach Kapazität auch innerhalb derselben Woche möglich sein. Fragen Sie Ihren Wunschtermin gerne direkt an.

Nein. Wenn Zugang, Leistungsumfang und Abschluss des Objekts vorher eindeutig vereinbart wurden, können wir auch in Ihrer Abwesenheit arbeiten. Eine Schlüsselübergabe oder das anschließende Einwerfen eines Schlüssels kann nach Absprache vereinbart werden. Die Aufsichtspflicht für Kinder und Haustiere kann während unseres Einsatzes nicht auf uns übertragen werden.

Bei ungeeignetem Wetter behalten wir uns vor, einen Termin zu verschieben. Wir informieren Sie, sobald absehbar ist, dass eine sichere und fachgerechte Ausführung nicht möglich ist, und bieten Ihnen einen Ersatztermin an. Für eine wetterbedingte Verschiebung durch uns entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.

Sie können nach Abschluss der Arbeiten vor Ort bar bezahlen oder die Rechnung anschließend per Überweisung begleichen. Die vereinbarte Zahlungsart wird auf dem Angebot beziehungsweise der Rechnung berücksichtigt.

Unsere Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Wenn es Rückfragen zu einer Rechnung gibt, sprechen Sie uns bitte frühzeitig an.

Ja. Wir verfügen über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Auch vereinbarte Schlüsselverwahrung und die damit verbundenen versicherten Risiken sind berücksichtigt. Der konkrete Versicherungsschutz richtet sich nach den Bedingungen unserer Versicherung.

Wir wählen das jeweils material- und umweltschonendste geeignete Verfahren. Durch unsere Reinwasseranlage können wir bei vielen Glasreinigungen vollständig auf Reinigungsmittel verzichten. Wenn Reinigungsmittel erforderlich sind, setzen wir sie gezielt und entsprechend ihrer Anwendungsvorgaben ein.

Ja, solche Termine sind nach vorheriger Absprache möglich. Abhängig von Zeitpunkt und Aufwand kann ein Zuschlag anfallen. Dieser wird vor der Terminbestätigung mit Ihnen vereinbart.

Ja. Termine können bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Bitte informieren Sie uns so früh wie möglich. Bei einer späteren Absage, einem Nichterscheinen oder einem fehlenden Zugang zum Objekt behalten wir uns vor, eine angemessene Ausfallentschädigung zu berechnen. Dies gilt nur, soweit der Termin nicht anderweitig vergeben konnte. Ersparte Aufwendungen und anderweitige Einnahmen werden berücksichtigt. Ihnen bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.

Ja. Regelmäßige Intervalle können für nahezu alle Leistungen vereinbart werden. Privatkunden können sich alternativ flexibel nach Bedarf melden. Für Gewerbekunden und Hausverwaltungen empfehlen wir meist eine vertragliche Regelung mit klar definierten Intervallen und Leistungen.

Bitte sprechen Sie uns zeitnah an. Wir prüfen die beanstandeten Stellen und beheben berechtigte Mängel selbstverständlich im Rahmen der vereinbarten Leistung. Unser Ziel ist eine nachvollziehbare und faire Lösung.

Ja. Glasreinigung, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Dachrinnenreinigung, Außenflächenreinigung und Objektbetreuung können in einem gemeinsamen Angebot kombiniert werden. Dadurch lassen sich Termine und Abläufe effizient planen.

Ja. Ein Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in privaten Haushalten. Unsere Mitarbeiter sind mit dem sorgfältigen, diskreten und respektvollen Arbeiten in bewohnten Räumen vertraut. Gleichzeitig betreuen wir Unternehmen, Arztpraxen, Eigentümer und Hausverwaltungen.

Wir sind montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 15 Uhr erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten können Sie uns eine Nachricht senden, die wir während der nächsten Geschäftszeit bearbeiten. Einen allgemeinen 24-Stunden-Notdienst bieten wir nicht an.

Wir reinigen praktisch alle üblichen Glasflächen im privaten Bereich. Dazu gehören normale Fenster, Dachfenster, Wintergärten, Glasdächer sowie schwer zugängliche oder stark verschmutzte Fenster. Den genauen Umfang und die Zugänglichkeit stimmen wir vor der Reinigung mit Ihnen ab.

Ja. Fenster, Wintergärten und Glasdächer können von uns innen und außen gereinigt werden. Auf Wunsch ist auch eine Reinigung nur auf einer Seite möglich.

Zum üblichen Leistungsumfang gehören die vereinbarten Glasflächen innen und außen sowie ein einfaches Abwischen der Fensterrahmen. Stark verschmutzte Rahmen, eine intensive Falzreinigung und die gründliche Reinigung von Fensterbänken werden vorab gesondert vereinbart und bei erhöhtem Aufwand zusätzlich berücksichtigt.

Ja. Die Reinigung schwer zugänglicher Glasflächen gehört zu unseren Stärken. Mit Teleskopstangen, wasserführenden Bürstensystemen und unserer Reinwassertechnik erreichen wir viele Flächen ohne Hebebühne oder Gerüst. Vorab prüfen wir, welches Verfahren am Objekt sicher und sinnvoll eingesetzt werden kann.

Das hängt unter anderem von Standort, Wetter, Baumbestand und persönlichem Anspruch ab. Für Wintergärten und Glasdächer empfehlen wir in der Regel zwei Reinigungen pro Jahr. Je nach Verschmutzung können zwei bis vier Reinigungen sinnvoll sein. Privatkunden können ihre Termine flexibel nach Bedarf vereinbaren; ein fester Reinigungsplan ist nicht erforderlich.

Je nach Objekt arbeiten wir klassisch mit Einwascher, Reinigungsmittel und Abzieher oder mit einem Reinwassersystem. Beim Reinwasserverfahren werden Glas und Rahmen mit einer wasserführenden Spezialbürste gereinigt und anschließend mit entmineralisiertem Wasser abgespült. Dadurch kann die Fläche ohne zusätzliche Reinigungsmittel und ohne Kalkflecken trocknen. Dieses Verfahren eignet sich besonders für Glasdächer, Wintergärten und schwer erreichbare Fenster.

Ja, diese Leistungen bieten wir auf Anfrage an. Je nach Ausführung und Verschmutzung nutzen wir unter anderem unser Reinwassersystem, damit gelöster Schmutz gründlich abgespült werden kann. Der genaue Umfang wird vorab vereinbart.

Bitte räumen Sie Fensterbänke und Zugangswege möglichst frei und sorgen Sie nach Möglichkeit dafür, dass sich die Fenster öffnen lassen. Bei schweren oder unhandlichen Gegenständen helfen wir nach vorheriger Absprache gerne. Besonderheiten können wir auch direkt vor Ort gemeinsam klären.

Nein. Sie können uns den Zugang ermöglichen und während der Arbeiten das Haus oder die Wohnung verlassen. Auch eine vorher vereinbarte Schlüsselübergabe ist möglich. Die Aufsichtspflicht für Kinder und Haustiere verbleibt jedoch bei Ihnen. Tiere, von denen eine Gefahr ausgehen könnte, müssen während unseres Einsatzes entsprechend gesichert werden.

Die Dauer hängt von Anzahl, Größe, Zugänglichkeit und Verschmutzung der Flächen ab. Als grobe Orientierung dauert die Fensterreinigung eines durchschnittlichen Einfamilienhauses häufig etwa eineinhalb bis zweieinhalb Stunden. Für einen Wintergarten sind oft etwa zwei bis drei Stunden erforderlich. Den tatsächlichen Zeitbedarf schätzen wir anhand Ihrer Angaben oder einer Besichtigung ein.

Ja, eine reine Außenreinigung ist möglich. Wir empfehlen jedoch, spätestens bei jeder zweiten Reinigung auch die Innenseiten beziehungsweise Unterseiten reinigen zu lassen. Dort sammeln sich häufig unbemerkt Fettfilm, Staub, Fingerabdrücke und andere Rückstände. So vermeiden Sie, dass das Ergebnis trotz sauberer Außenseite getrübt wirkt.

Bei privaten Glasreinigungen bieten wir nach Möglichkeit einen vorab vereinbarten Festpreis an. Berücksichtigt werden unter anderem Arbeitsaufwand, Zugänglichkeit, Anfahrt sowie gegebenenfalls benötigte Filter oder besondere Materialien. Sie kennen den Preis, bevor wir mit der Arbeit beginnen. Sollte vor Ort ein nicht absehbarer Mehraufwand entstehen, führen wir zusätzliche Arbeiten nur nach Rücksprache aus.

Wir reinigen Glasflächen in zahlreichen gewerblich genutzten Objekten, beispielsweise in Büros, Arztpraxen, Ladenlokalen, Wohnanlagen und kleineren bis mittleren Gewerbeobjekten. Die technische Zugänglichkeit prüfen wir vorab. Arbeiten, für die ein spezieller Seilzugang erforderlich ist, bieten wir nicht an.

Ja. Wir reinigen unter anderem Schaufenster, Eingangsverglasungen, Glasfassaden, Innenverglasungen und Glastrennwände. Der konkrete Leistungsumfang wird passend zu Ihrem Objekt vereinbart.

Ja. Bei Gewerbekunden arbeiten wir bevorzugt mit vertraglich vereinbarten Intervallen. Häufigkeit, Leistungsumfang und Ausführungszeiten werden individuell festgelegt, damit die Reinigung zuverlässig in Ihren Betriebsablauf passt.

Ja, nach Absprache sind Termine außerhalb der üblichen Öffnungs- oder Geschäftszeiten möglich. Abhängig vom gewünschten Zeitpunkt kann ein Zuschlag anfallen. Alle zusätzlichen Kosten werden vorab transparent vereinbart.

Wir stimmen Arbeitsbereiche, Reihenfolge und Ausführungszeiten im Vorfeld mit Ihnen ab. Durch unsere Erfahrung in Arztpraxen, Büros und Ladenlokalen können wir die Arbeiten so organisieren, dass Mitarbeiter, Patienten, Kunden und Besucher möglichst wenig beeinträchtigt werden.

Ja. Mit Teleskoptechnik und Reinwassersystemen erreichen wir viele hoch gelegene oder schwer zugängliche Glasflächen ohne aufwendige Zugangstechnik. Ob eine Fläche mit unserer Ausstattung sicher erreichbar ist, klären wir bei der Besichtigung.

Ja. Rahmen, Falze und Fensterbänke können regelmäßig oder in größeren Abständen eingeplant werden. Bei wiederkehrenden Aufträgen ist zum Beispiel möglich, diese Bereiche nur bei jeder zweiten Reinigung gründlicher zu bearbeiten. Der vereinbarte Umfang wird im Angebot festgehalten.

Ja. Wir können mehrere Standorte eines Unternehmens in einem abgestimmten Reinigungsplan betreuen. Dadurch lassen sich Abläufe, Ansprechpartner und Intervalle einheitlich organisieren.

Ja. Regelmäßige Objekte werden grundsätzlich von eingearbeiteten Mitarbeitern betreut, die die örtlichen Abläufe und Anforderungen kennen. Neue Mitarbeiter werden zunächst sorgfältig in den Auftrag eingewiesen, bevor sie eigenständig eingesetzt werden.

Je nach Vereinbarung dokumentieren wir die Ausführung durch eine Unterschrift vor Ort, Fotos oder ein Zugangsprotokoll. Welche Form für Ihr Unternehmen sinnvoll ist, legen wir bei der Auftragsplanung fest.

Bei gewerblichen Aufträgen ist eine Besichtigung in der Regel sinnvoll. Sie ermöglicht uns, Umfang, Zugänglichkeit und Betriebsabläufe zuverlässig einzuschätzen. Die Besichtigung ist für Sie unverbindlich und kostenfrei.

Der Preis richtet sich vor allem nach Arbeitsaufwand, Zugänglichkeit und Anfahrt. Bei der Reinwasserreinigung können zusätzlich Kosten für Filter und besondere Materialien entstehen. Sämtliche kalkulierten Positionen werden im Angebot ausgewiesen oder bei der Besichtigung mit Ihnen besprochen.

Eine professionelle Reinigung entfernt Schmutz schonend von den Modulen. Damit lassen sich verschmutzungsbedingte Leistungsverluste reduzieren. Den passenden Reinigungsumfang stimmen wir auf Ihre Anlage ab.

Teilen Sie uns über die Kontaktseite mit, welche Anlage gereinigt werden soll. Fotos sowie Angaben zu Größe und Zugänglichkeit helfen uns bei der Einschätzung.

Wir reinigen unter anderem Pflasterflächen, Betonflächen, Terrassen, Einfahrten und weitere geeignete Außenflächen. Empfindliche Materialien wie bestimmte Natursteine bearbeiten wir nicht automatisch mit hohem Druck, sondern je nach Oberfläche mit einem angepassten Softwash- oder Niederdruckverfahren.

Entfernt werden können viele typische Verschmutzungen wie Grünbelag, pflanzliche Rückstände, Staub und witterungsbedingte Ablagerungen. Auch eine gezielte Behandlung von Öl-, Rost- oder Teerflecken ist je nach Untergrund und Eindringtiefe möglich. Eine vollständige Entfernung jedes Spezialflecks kann nicht pauschal garantiert werden und wird vor Ort eingeschätzt.

Ja. Vor Beginn prüfen wir Material, Zustand und Verschmutzung der Fläche. Druck, Temperatur, Reinigungsmittel und Verfahren werden an den Untergrund angepasst. Wenn Hochdruck nicht geeignet ist, schlagen wir eine schonendere Methode vor.

Die zu reinigende Fläche sollte möglichst vollständig freigeräumt sein. Kleine Gegenstände können wir vor Ort zur Seite stellen. Bei schweren oder umfangreichen Möbeln und Gegenständen stimmen wir eine Unterstützung vorher mit Ihnen ab.

Für die Außenflächenreinigung benötigen wir grundsätzlich einen Wasseranschluss. Ob zusätzlich ein Stromanschluss erforderlich ist, hängt vom eingesetzten Verfahren und den Geräten ab. Das klären wir vor dem Termin mit Ihnen.

Wir arbeiten mit geeigneten Flächenreinigern, reduzieren dadurch unnötiges Spritzwasser und schützen empfindliche Bereiche bei Bedarf mit Abdeckungen oder Abschirmungen. Angrenzende Flächen und Pflanzen werden je nach Verfahren vorbefeuchtet und nach Abschluss mit klarem Wasser abgespült.

Das Reinigungswasser wird abhängig von Verschmutzung, eingesetzten Mitteln, örtlicher Entwässerung und den geltenden Vorgaben behandelt. Falls erforderlich, wird es aufgefangen, vorbehandelt oder fachgerecht entsorgt. Eine unkontrollierte Einleitung in Boden, Regenabläufe oder Gewässer erfolgt nicht.

In vielen Fällen kann die Fläche nach dem abschließenden Spülen und einer kurzen Trocknungszeit wieder genutzt werden. Bei einer zusätzlichen Imprägnierung, Versiegelung oder Fugenbearbeitung können längere Wartezeiten erforderlich sein. Darüber informieren wir Sie vor Ort.

Ja. Auf Wunsch bieten wir je nach Oberfläche eine Imprägnierung, Versiegelung, Nachsandung der Pflasterfugen oder eine geeignete Nachbehandlung zur Verzögerung erneuten organischen Bewuchses an. Welche Maßnahme sinnvoll ist, prüfen und vereinbaren wir individuell.

Ja. Wir reinigen sowohl private Flächen als auch größere Außenbereiche von Unternehmen und verwalteten Objekten. Umfang und Durchführung werden an die Nutzung der Fläche angepasst.

Nein. Starkregen, Frost, Gewitter, Sturm oder andere ungeeignete Bedingungen können eine sichere und fachgerechte Ausführung verhindern. In diesem Fall stimmen wir rechtzeitig einen Ersatztermin mit Ihnen ab.

Berücksichtigt werden Arbeitszeit, Anfahrt, Flächengröße, Verschmutzung, Zugänglichkeit sowie benötigte Reinigungs- und Zusatzmaterialien. Zusätzliche Leistungen wie Nachsanden, Imprägnieren oder Versiegeln werden gesondert vereinbart. Sie erhalten immer ein individuelles Angebot.

Unsere Objektbetreuung kann unter anderem regelmäßige Kontrollgänge, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, das Fegen von Außenflächen, Laubbeseitigung, die Kontrolle kleinerer Mängel sowie die Koordination erforderlicher Fachbetriebe umfassen. Ein Winterdienst ist nach gesonderter vertraglicher Vereinbarung möglich. Der genaue Leistungsumfang wird für jedes Objekt individuell festgelegt.

Wir betreuen insbesondere Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser sowie kleinere und mittlere Wohn- und Gewerbeobjekte. Bei größeren oder besonders komplexen Anlagen prüfen wir vorab, ob wir den erforderlichen Umfang zuverlässig abdecken können.

Ja. Häufigkeit, Kontrollpunkte, Reinigungsleistungen, Gartenarbeiten und weitere Aufgaben werden passend zum Objekt und zu Ihren Anforderungen vereinbart. Sie beauftragen nur die Leistungen, die tatsächlich benötigt werden.

Die Häufigkeit richtet sich nach Objektgröße, Nutzung und vereinbartem Leistungsumfang. Möglich sind beispielsweise wöchentliche, vierzehntägige oder monatliche Kontrollgänge. Die Intervalle werden im Vertrag eindeutig festgehalten.

Wir prüfen die vereinbarten allgemein zugänglichen Bereiche auf erkennbare Mängel, Verschmutzungen oder Auffälligkeiten. Technische Fachanlagen wie Heizungen werden ausschließlich äußerlich kontrolliert. Wir nehmen keine technischen Eingriffe vor, sondern melden Auffälligkeiten an die zuständige Kontaktperson.

Je nach Vereinbarung dokumentieren wir Auffälligkeiten schriftlich und mit Fotos. Dringende oder wichtige Feststellungen melden wir direkt an die festgelegte Kontaktperson der Eigentümerseite oder Verwaltung.

Kleinere, erlaubnisfreie Arbeiten können wir nach Absprache übernehmen. Tätigkeiten, die besondere Fachkenntnisse, Zulassungen oder Arbeiten an Elektro-, Gas-, Heizungs- oder anderen Fachanlagen erfordern, führen wir nicht selbst aus. Auf Wunsch koordinieren wir dafür einen geeigneten Fachbetrieb und begleiten die Durchführung am Objekt.

Grundsätzlich führen wir zusätzliche Arbeiten erst nach Rücksprache aus. Für regelmäßig betreute Objekte kann vertraglich ein klarer Handlungs- oder Kostenrahmen vereinbart werden, innerhalb dessen wir definierte kleinere Maßnahmen selbstständig veranlassen dürfen.

Wir arbeiten bevorzugt mit einer festgelegten Kontaktperson der Verwaltung oder Eigentümerseite. Zusätzlich kann eine verantwortliche Person im Gebäude benannt werden. Eine direkte, uneingeschränkte Störungsannahme für sämtliche Mieter ist nicht Bestandteil unseres normalen Hausmeisterservices.

Schlüssel, Zugangscodes und objektspezifische Informationen werden vertraulich behandelt und nur im vereinbarten Umfang genutzt. Zuständigkeiten und Übergaben werden vertraglich geregelt. Das versicherte Schlüsselverlustrisiko ist Bestandteil unseres Versicherungsschutzes.

Ja. Ihr zentraler Ansprechpartner ist Geschäftsführer Louis Hillemeyer. Für die laufende Betreuung können zusätzlich objektbezogene Kontaktwege und Vertretungen vereinbart werden.

Nein. Meldungen zur Objektbetreuung bearbeiten wir grundsätzlich während unserer Geschäftszeiten: montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 15 Uhr. Abweichende Bereitschaften werden nur angeboten, wenn sie für ein bestimmtes Objekt ausdrücklich und gesondert vereinbart wurden.

Ja, jedoch ausschließlich im Rahmen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung zur Objektbetreuung. Umfang, betreute Flächen, Einsatzorganisation und örtliche Pflichten werden objektbezogen festgelegt. Die Ausführung erfolgt entsprechend den jeweils geltenden örtlichen Vorgaben. Ein allgemeiner Winterdienst ohne vorherigen Vertrag wird nicht angeboten.

Ja. Gerade bei regelmäßig betreuten Objekten lassen sich Kontrollgänge, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Glasreinigung und weitere Arbeiten sinnvoll in einem abgestimmten Leistungspaket zusammenfassen.

Laub, Moos, Äste und andere Rückstände können den Wasserablauf behindern. Dadurch kann Regenwasser überlaufen, an Fassade oder Mauerwerk gelangen und langfristig Schäden verursachen. Eine rechtzeitige Reinigung hilft, Verstopfungen und Folgeschäden zu vermeiden.

Das hängt stark von der Umgebung ab. Stehen Bäume über oder nahe am Dach, kann eine jährliche oder häufigere Kontrolle sinnvoll sein. Bei frei stehenden Gebäuden ohne starken Laub- oder Moosanfall kann ein deutlich längerer Abstand ausreichen. Wir beraten Sie anhand der Situation am Gebäude.

Die Reinigung kann grundsätzlich ganzjährig durchgeführt werden, sofern das Wetter ein sicheres Arbeiten zulässt. Besonders sinnvoll ist eine Kontrolle vor längeren Regenperioden oder nach starkem Laubfall.

Ein typisches Anzeichen ist Wasser, das bei Regen über den Rand der Rinne läuft. Auch stehendes Wasser, Pflanzenbewuchs, Feuchtigkeitsspuren an der Fassade oder ungewöhnliche Geräusche im Fallrohr können auf eine Verstopfung hinweisen.

Ja. Neben der Dachrinne kontrollieren und reinigen wir auch zugängliche Abläufe und Fallrohre. Nach der Arbeit prüfen wir, ob das Wasser ungehindert durch das Fallrohr abläuft. Weitergehende Schäden oder tiefer liegende Rohrprobleme melden wir Ihnen.

Ja. Mit unserer Teleskop- und Kameratechnik können wir Dachrinnen bis zu einer tatsächlichen Arbeitshöhe von etwa zwölf Metern bearbeiten. Dadurch ist bei vielen Gebäuden keine Hebebühne und kein Gerüst erforderlich.

In vielen Fällen nicht. Bis zu einer geeigneten Arbeitshöhe von etwa zwölf Metern können wir vom Boden aus arbeiten. Ob dies an Ihrem Gebäude möglich ist, hängt von Zugänglichkeit, Dachform und Umgebung ab und wird vorab geprüft.

Nein. Wenn der Zugang zum Grundstück und der Arbeitsbereich vorher geklärt wurden, können wir die Reinigung auch in Ihrer Abwesenheit durchführen.

Auf Wunsch nehmen wir die entfernten Rückstände mit und entsorgen sie fachgerecht. Alternativ können wir das Material nach Absprache an einer geeigneten Stelle auf Ihrem Grundstück belassen.

Wir arbeiten mit Kameratechnik und können den Zustand der Rinne vor und nach der Reinigung kontrollieren. Auf Wunsch zeigen wir Ihnen Bild- oder Videoaufnahmen und weisen Sie auf sichtbare Schäden oder auffällige Bereiche hin.

Ja. Wir reinigen Dachrinnen an privaten Wohnhäusern, Mehrfamilienhäusern und geeigneten gewerblichen Objekten. Entscheidend sind sichere Zugänglichkeit und die technischen Gegebenheiten vor Ort.

Nein. Starker Wind, Gewitter, Frost oder andere extreme Wetterbedingungen können das Arbeiten mit langen Teleskopstangen unsicher machen. In diesem Fall informieren wir Sie und vereinbaren einen Ersatztermin.

Der Preis richtet sich insbesondere nach Arbeitszeit, Gebäudehöhe, Zugänglichkeit, Umfang der Rinnen und möglicher Entsorgung. Sie erhalten vor Beginn ein individuelles Angebot beziehungsweise eine nachvollziehbare Kosteneinschätzung.

Wir übernehmen die regelmäßige Raumpflege in Büros, Arzt- und Zahnarztpraxen, Therapieeinrichtungen sowie vergleichbaren gewerblichen Innenräumen. Werkstätten, Lagerhallen, Lebensmittelbereiche, Krankenhäuser, OP-Räume und ambulante Operationsbereiche gehören nicht zu unserem Leistungsangebot.

Ja. Wir bieten sowohl regelmäßig wiederkehrende Unterhaltsreinigungen als auch vereinbarte Grundreinigungen an. Welche Flächen und Tätigkeiten enthalten sind, wird im Leistungsverzeichnis festgehalten.

Die Intervalle richten sich nach Nutzung, Besucheraufkommen und Ihren Anforderungen. Möglich sind unter anderem tägliche, mehrmals wöchentliche, wöchentliche oder individuell geplante Einsätze.

Ja. Reinigungen vor oder nach den Öffnungs- und Sprechzeiten sind nach Absprache möglich. Bei besonderen Einsatzzeiten kann ein Zuschlag anfallen, der vor Vertragsabschluss vereinbart wird.

Die Reinigung wird auf den individuellen Hygiene- und Reinigungsplan der jeweiligen Praxis abgestimmt. Vereinbarte Flächen reinigen wir mit geeigneten und freigegebenen Reinigungs- beziehungsweise Desinfektionsreinigern nach den vorgegebenen Konzentrationen und Einwirkzeiten. Die Verantwortung für die Festlegung des medizinischen Hygieneplans verbleibt bei der Praxis.

Nein. Wir bieten hygienisch abgestimmte Raumpflege für normale Praxisbereiche an, jedoch keine Krankenhaus-, OP- oder Reinraumreinigung und keine Reinigung ambulanter Operationsbereiche.

Medizinische Geräte sind grundsätzlich nicht Bestandteil unserer normalen Raumpflege. Ausnahmen wären nur nach einer eindeutigen schriftlichen Vorgabe und Freigabe des Praxisbetreibers möglich.

Ja. Je nach Wunsch und Material können wir geruchsarme oder duftstofffreie Produkte einsetzen. Die Auswahl wird mit Ihnen und bei Arztpraxen mit den Anforderungen des Hygieneplans abgestimmt.

Je nach Vereinbarung reinigen wir Behandlungs- und Büroräume, Empfangsbereiche, Wartezonen, Flure, Sanitärbereiche, Teeküchen und Gemeinschaftsräume. Der genaue Umfang wird in einem objektspezifischen Leistungsverzeichnis festgelegt.

Ja. Wir können vorhandene Verbrauchsmaterialien wie Seife, Papierhandtücher oder Toilettenpapier kontrollieren und auffüllen. Die Beschaffung übernehmen wir grundsätzlich nicht, sofern dies nicht gesondert vereinbart wurde.

Ja. Wir setzen nach Möglichkeit feste, eingearbeitete Mitarbeiter ein. Vertretungskräfte werden zunächst mit dem Objekt, dem Leistungsverzeichnis und den besonderen Anforderungen vertraut gemacht.

Zugänge, Schlüssel, Alarmabläufe und sensible Bereiche werden vor Beginn schriftlich abgestimmt. Unsere Mitarbeiter halten sich an die vereinbarten Zugangs- und Verschlussregeln und behandeln betriebliche Informationen vertraulich.

Je nach Wunsch kann die Ausführung durch Fotos, Unterschriftenlisten oder eine objektspezifische Dokumentation bestätigt werden. Rückmeldungen und festgestellte Abweichungen werden mit der benannten Kontaktperson abgestimmt.

Der Preis richtet sich nach Arbeitszeit, Reinigungsintervallen, Flächen, Leistungsumfang, Zugänglichkeit und besonderen Anforderungen. Übliche Reinigungsmittel sind in der Regel bereits einkalkuliert. Zusätzliche Materialien oder Sonderleistungen werden im Angebot gesondert ausgewiesen.

Wir übernehmen typische Pflegearbeiten wie Rasenmähen, Hecken-, Strauch- und Buschschnitt, Unkrautentfernung, Laubarbeiten, Beetpflege, Umgraben, Mulchen sowie das Einsetzen vorher festgelegter Pflanzen. Auch kleinere Arbeiten mit Kies oder einzelnen Platten können nach Prüfung vereinbart werden.

Ja. Wir pflegen private Gärten sowie Außenanlagen von Mehrfamilienhäusern, Gewerbeobjekten und Hausverwaltungen. Der Umfang wird an Größe, Nutzung und gewünschten Pflegezustand angepasst.

Ja. Sie können uns für einen einmaligen Pflegeeinsatz oder für wiederkehrende Termine beauftragen. Bei regelmäßiger Betreuung werden Intervall und Leistungsumfang vorher festgelegt.

Ja. Möglich sind beispielsweise Frühjahrsarbeiten, regelmäßige Pflege während der Wachstumszeit, Laubbeseitigung und vorbereitende Arbeiten im Herbst. Die konkreten Tätigkeiten richten sich nach Ihrer Anlage.

Ja, auf Wunsch nehmen wir anfallendes Schnittgut, Laub und andere geeignete Grünabfälle mit und entsorgen sie fachgerecht. Alternativ können die Rückstände nach Absprache auf dem Grundstück verbleiben.

Ja. Die für die vereinbarten Pflegearbeiten benötigten üblichen Geräte und Maschinen bringen wir mit. Besondere Anforderungen oder außergewöhnlich große Flächen klären wir vorab.

Das hängt von den vereinbarten Arbeiten ab. Falls ein Wasser- oder Stromanschluss benötigt wird, klären wir dies vor dem Termin mit Ihnen.

Starkregen, Sturm, Frost, große Hitze oder andere ungeeignete Bedingungen können Gartenarbeiten verhindern. Wir informieren Sie, sobald eine Verschiebung absehbar ist, und stimmen einen Ersatztermin ab.

Ja. Stärkere Rückschnitte und das Beseitigen von Hecken und Gehölzen führen wir nur in den gesetzlich zulässigen Zeiträumen aus. Vom 1. März bis zum 30. September beschränken wir uns grundsätzlich auf zulässige schonende Form- und Pflegeschnitte. Vor Beginn achten wir zusätzlich auf besetzte Nester und andere geschützte Lebensstätten.

Eine gärtnerische Gestaltungs- oder Pflanzenberatung bieten wir nicht an. Wir können von Ihnen ausgewählte Pflanzen nach Vorgabe beschaffen und einsetzen sowie vorhandene Beete für die Pflanzung vorbereiten.

Nein. Wir übernehmen Pflege und kleinere praktische Arbeiten, jedoch keine vollständige Gartenplanung, großflächigen Erdbewegungen, Terrassenanlagen, umfangreiche Pflasterarbeiten oder vergleichbare Garten- und Landschaftsbauprojekte.

Nein. Baumfällungen und Baumarbeiten gehören nicht zu unserem Leistungsangebot. Dafür sollte ein entsprechend ausgerüsteter und qualifizierter Fachbetrieb beauftragt werden.

Berücksichtigt werden Arbeitszeit, Anfahrt, Flächengröße, Pflegezustand, Entsorgung und gegebenenfalls zusätzlich benötigtes Material. Sie erhalten ein individuelles Angebot; allgemeine Pauschalpreise veröffentlichen wir nicht.

Für viele Mehrfamilienhäuser empfehlen wir eine wöchentliche Reinigung. Bei stärkerer Nutzung können zwei Einsätze pro Woche sinnvoll sein, während bei kleinen und wenig frequentierten Wohnhäusern auch ein vierzehntägiger Rhythmus ausreichen kann. Wir stimmen das Intervall auf das Objekt ab.

Der genaue Umfang wird im Leistungsverzeichnis festgelegt. Üblicherweise können Treppen, Podeste, Flure und Eingangsbereiche aufgenommen werden. Weitere Bauteile und Gemeinschaftsflächen werden nach Bedarf ergänzt.

Ja, diese Bereiche können in den Auftrag aufgenommen werden. Bei regelmäßigen Reinigungen kann vereinbart werden, bestimmte Arbeiten nicht bei jedem Einsatz, sondern beispielsweise bei jeder zweiten Reinigung durchzuführen.

Ja. Aufzüge, Kellergänge und geeignete Gemeinschaftsräume können nach Besichtigung und Vereinbarung Bestandteil des Leistungsverzeichnisses werden.

Ja. Die Glasreinigung kann in einem passenden Intervall in den Auftrag aufgenommen werden. Sie muss nicht zwingend bei jeder Treppenhausreinigung stattfinden.

Die Laufwege sollten möglichst frei zugänglich sein. Kleine, leicht bewegliche Gegenstände stellen wir bei Bedarf zur Seite. Um größere Schuhschränke, Regale oder andere nicht ohne Weiteres bewegliche Gegenstände reinigen wir herum, sofern vorher nichts anderes vereinbart wurde.

Die Ausführungszeiten werden mit der Verwaltung oder Eigentümerseite vereinbart. Wir berücksichtigen dabei nach Möglichkeit die Nutzung des Gebäudes und vermeiden unnötige Beeinträchtigungen.

Während der Reinigung stellen wir gut sichtbare Hinweise auf, die Bewohner und Besucher auf frisch gewischte beziehungsweise feuchte Böden aufmerksam machen.

Der Zugang wird mit der verantwortlichen Kontaktperson geregelt. Möglich sind beispielsweise eine Schlüsselübergabe oder ein vereinbarter Zugangscode. Schlüssel und Zugangsdaten werden vertraulich und entsprechend der Vereinbarung behandelt.

Ja. Auf Wunsch kann die Ausführung durch eine Unterschriften- oder Kontrollliste, Fotos oder eine andere vereinbarte Form dokumentiert werden.

Zusätzliche Reinigungen können separat angefragt werden. Ob und wann wir den Einsatz übernehmen können, hängt von Dringlichkeit, Umfang und unserer aktuellen Verfügbarkeit ab. Die Zusatzleistung wird vorab vereinbart und gesondert berechnet.

Ja. Wir arbeiten für Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen. Für jedes Objekt wird ein eindeutiges Leistungsverzeichnis mit festen Ansprechpartnern vereinbart.

Üblicherweise rechnen wir nach der tatsächlich benötigten Arbeitszeit ab. Bei gleichbleibenden, regelmäßig wiederkehrenden Leistungen mit gut planbarem Aufwand können wir nach Absprache auch eine Pauschale anbieten.

Ja. Treppenhausreinigung, Glasreinigung, Gartenpflege, Dachrinnenreinigung und Objektbetreuung können in einem gemeinsamen Leistungspaket kombiniert werden.